Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.


Erbrecht

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.


Sozialrecht

Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1960er bis 1980er Jahren verwendet; er ist beeinflusst durch den Begriff der „sozialen Sicherheit“, der im internationalen Gebrauch üblich geworden ist. Sozialrecht ist öffentliches Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger.


Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite – siehe auch Koalition und Koalitionsrecht).[1] Eine wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.Das Arbeitsrecht wird in jedem Staat unterschiedlich geregelt.


Mietrecht

Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins) besteht.

Mögliche Mietgegenstände sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die gebrauchstauglich sind (beispielsweise auch Hauswand als Werbefläche). Für das Mietrecht gelten die §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).


Mediation

Mediation ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten, das in Deutschland zunehmend von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen angeboten wird.

Die Beteiligten eines Konfliktes entscheiden in der Mediation selbst über Lösungen des Konflikts. Sie werden dabei – und das ist das Entscheidende – vom Mediator oder der Mediatorin aktiv unterstützt.

Die aktive, besondere Form der Unterstützung besteht in der Fähigkeit der Mediatorin zur strukturierten Verhandlungsführung. Sie sind darin geschult, Fragen so zu stellen, dass deutlich wird, wo die eigentlichen Probleme liegen. Dadurch werden emotionale Blockaden gelöst, die Parteien kommen wieder miteinander ins Gespräch. Durch Kommunikation werden Lösungen möglich.

Der „Mehrwert“ dieser Lösungen für die Beteiligten ist beträchtlich. Die Lösungen sind flexibler. Sie sind den individuellen Bedürfnissen angepasst. Der Zeitplan wird selbst bestimmt.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die das Mediationsverfahren anbieten, haben eine entsprechende zusätzliche Ausbildung durchlaufen.

Anwendungsbereiche:
Mediation wird in vielen gesellschaftlichen Bereichen eingesetzt. Die Hauptanwendungsfelder sind:

  • Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgen
  • Erbschaftsangelegenheiten, Unternehmensnachfolge, insbesondere in Familienbetrieben
  • Nachbarschaftskonflikte


Seniorenrecht

  • Heimrecht
  • Elternunterhalt
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsrecht
  • Patientenverfügung
  • Erbrecht (Erbverträge, Testamente, Vollmacht über den Tod hinaus)
  • Pflichtteilsrecht